Gesetzliche Widerrufsbelehrung

für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland und Österreich
Stand: Juli 2026

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, oder
  • sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Vertragspartnerin für Deutschland und Österreich

SoluVeda GmbH
Turmstrasse 11
78467 Konstanz
Deutschland
E-Mail: office@cannsol.com

Sie können hierfür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung dieses Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen sämtliche Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben).

Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Für diese Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

Rücksendung der Ware

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die von uns mitgeteilte Rücksendeadresse zurückzusenden oder zu übergeben.

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Wertersatz

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war.

Ausschluss beziehungsweise vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht beziehungsweise erlischt bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Weitere gesetzliche Ausschlussgründe bleiben unberührt.

Kapitel 10 – Produkthaftung, Produktsicherheit und Produktrückrufe

10.1 Gemeinsame Verantwortung für Produktsicherheit

Die Sicherheit und Qualität unserer Produkte haben für die CannSol Group höchste Priorität.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche gesetzlichen Anforderungen an Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Qualitätssicherung sowie Verbraucher- und Gesundheitsschutz einzuhalten und im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche aktiv zu deren Umsetzung beizutragen.

Produktsicherheit verstehen wir als gemeinsame Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

10.2 Gesetzliche Produkthaftung

Zwingende gesetzliche Vorschriften zur Produkthaftung bleiben durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

Die Haftung richtet sich insbesondere nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Produkthaftungsvorschriften des jeweiligen Zielmarktes.

10.3 Verantwortungsbereich der CannSol Group

Die CannSol Group trägt die Verantwortung für die Herstellung und Lieferung der Produkte entsprechend den vertraglich vereinbarten Spezifikationen sowie den zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden gesetzlichen Anforderungen.

Die Verantwortung beschränkt sich auf den jeweils vereinbarten Liefer- und Leistungsumfang.

10.4 Verantwortungsbereich des Geschäftspartners

Nach Übergabe der Produkte übernimmt der Geschäftspartner insbesondere Verantwortung für:

  • ordnungsgemäße Lagerung,
  • sachgerechten Transport (soweit in seinem Verantwortungsbereich),
  • Einhaltung der Lagerbedingungen,
  • Einhaltung der jeweiligen nationalen Vorschriften,
  • ordnungsgemäße Vermarktung,
  • Einhaltung gesetzlicher Kennzeichnungspflichten,
  • zulässige gesundheitsbezogene Aussagen,
  • Rückverfolgbarkeit innerhalb seiner Lieferkette,
  • Information seiner Kunden über erforderliche Sicherheitsmaßnahmen.
10.5 Veränderungen an Produkten

Verändert der Geschäftspartner Produkte, Verpackungen, Kennzeichnungen, Gebrauchsanweisungen oder sonstige produktrelevante Bestandteile eigenständig, trägt er hierfür die Verantwortung, soweit die Veränderung ursächlich für einen späteren Schaden oder eine regulatorische Beanstandung ist.

10.6 Rückverfolgbarkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der gelieferten Produkte entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Chargennummern,
  • Mindesthaltbarkeitsdaten,
  • Lieferdaten,
  • Kundenzuordnungen,
  • sowie sämtliche für Rückrufmaßnahmen erforderlichen Informationen.

Die entsprechenden Unterlagen sind während der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.

10.7 Informationspflicht

Erhält eine Vertragspartei Kenntnis von Umständen, welche Auswirkungen auf die Sicherheit eines Produktes haben könnten, informiert sie die andere Vertragspartei unverzüglich.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Sicherheitsbedenken,
  • Qualitätsabweichungen,
  • behördlichen Beanstandungen,
  • Laborbefunden,
  • Verdacht auf Verunreinigungen,
  • Falschkennzeichnungen,
  • oder sonstigen sicherheitsrelevanten Erkenntnissen.
10.8 Vorsorgliche Maßnahmen

Bestehen konkrete Anhaltspunkte für mögliche Risiken, können die Vertragsparteien vorsorglich geeignete Maßnahmen ergreifen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Sperrung einzelner Chargen,
  • vorübergehender Lieferstopp,
  • ergänzende Laboranalysen,
  • zusätzliche Qualitätsprüfungen,
  • Information betroffener Geschäftspartner,
  • behördliche Abstimmungen,
  • sowie weitere angemessene Risikominimierungsmaßnahmen.

Diese Maßnahmen dienen ausschließlich dem vorbeugenden Verbraucherschutz und stellen für sich genommen kein Anerkenntnis eines Produktmangels oder einer Haftung dar.

10.9 Produktrückruf

Erweist sich ein Produktrückruf als erforderlich oder wird dieser von einer zuständigen Behörde angeordnet, verpflichten sich beide Vertragsparteien zu einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Die Vertragsparteien unterstützen sich gegenseitig insbesondere bei:

  • der Ursachenanalyse,
  • der Identifizierung betroffener Chargen,
  • der Information von Behörden,
  • der Information von Geschäftspartnern,
  • der Kommunikation gegenüber Endverbrauchern,
  • der Dokumentation,
  • sowie der Durchführung geeigneter Korrekturmaßnahmen.
10.10 Behördliche Zusammenarbeit

Soweit gesetzlich erforderlich, arbeiten die Vertragsparteien mit den zuständigen Behörden offen, transparent und kooperativ zusammen.

Hierbei werden sämtliche gesetzlichen Mitwirkungs- und Informationspflichten erfüllt.

10.11 Kostenverteilung

Die Kosten einer Produktrücknahme oder eines Produktrückrufs werden von derjenigen Vertragspartei getragen, in deren Verantwortungsbereich die Ursache nachweislich entstanden ist.

Kann eine eindeutige Verantwortlichkeit zunächst nicht festgestellt werden, verpflichten sich die Vertragsparteien zunächst zur Durchführung aller notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Produktsicherheit.

Über die endgültige Kostenverteilung entscheiden die Vertragsparteien nach Abschluss der Ursachenanalyse unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verantwortlichkeiten.

10.12 Rückstellmuster und Analysen

Zur objektiven Ursachenanalyse können Rückstellmuster, Laboranalysen sowie unabhängige Sachverständige herangezogen werden.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche hierfür erforderlichen Informationen und Proben zur Verfügung zu stellen.

10.13 Kommunikation gegenüber Dritten

Öffentliche Erklärungen, Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen zu sicherheitsrelevanten Ereignissen erfolgen grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung zwischen den Vertragsparteien, soweit gesetzliche Informationspflichten dem nicht entgegenstehen.

Ziel ist eine sachliche, transparente und verantwortungsvolle Kommunikation.

10.14 Kontinuierliche Verbesserung

Erkenntnisse aus Reklamationen, Laboranalysen, Sicherheitsmeldungen oder Produktrückrufen fließen in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess der CannSol Group ein.

Hierdurch sollen Produktqualität, Produktsicherheit und Prozesse fortlaufend weiterentwickelt werden.

10.15 Partnerschaftliche Verantwortung

Die Vertragsparteien erkennen an, dass Produktsicherheit nur durch das verantwortungsvolle Zusammenwirken aller Beteiligten gewährleistet werden kann.

Sie verpflichten sich daher zu einem offenen Informationsaustausch, einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und einer lösungsorientierten Vorgehensweise im Interesse der Endverbraucher.

Grundsatz der Produktsicherheit

Die CannSol Group entwickelt und vertreibt Produkte für Gesundheit und Wohlbefinden.

Mit dieser Verantwortung geht die Verpflichtung einher, höchste Ansprüche an Qualität, Sicherheit und Transparenz zu stellen.

Unser Ziel ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, verantwortungsvoll zu handeln und gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern jederzeit den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt zu stellen.

Wir sind überzeugt, dass nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg nur auf der Grundlage von Vertrauen, wissenschaftlicher Sorgfalt und kompromissloser Produktsicherheit möglich ist.